AGBs

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich 

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegen- stehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten auch dann nicht, wenn sie in einem unserer Auftragsbestätigung nachfolgenden Bestätigungsschreiben des Vertragspartners enthalten sind und wir diesem nicht widersprechen; unser Schweigen gilt in jedem Fall als Ablehnung. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Vertragspartners unsere vertraglichen Verpflichtungen erfüllen. Im Falle von Widersprüchen in den vorangegangenen beiderseitigen Vertragserklärungen oder Bestätigungsschreiben kommt der Vertrag durch Vornahme der Lieferung oder sonstiger Erfüllungsleistungen des Vertragspartners in jedem Fall zu unseren Geschäftsbedingungen zustande. 

2. Einzelvertragliche Bestimmungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. 

3. Soweit sich aus dem Vertrag oder aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes ergibt, sind (Willens-)Erklärungen in Textform im Sinne des § 126 b BGB abzugeben. 

4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. 

5. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.

 

§ 2 Aufträge und Preise 

1. Wir bitten um schriftliche Aufträge. 

2. Alle Preise sind freibleibend. Es werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise berechnet. Für den Fall erheblicher Preissteigerungen steht dem Vertragspartner ein Lösungsrecht zu. Alle Preise sind Netto-Preise für Lieferungen in das Inland, denen die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzugefügt wird. 

3. Bei Lieferungen für das Ausland berechnen wir, falls erforderlich, den größeren Verwaltungsaufwand für die Dokumentenerstellung gesondert. Die bei der Zahlung anfallenden Bankgebühren stellen wir ebenfalls in Rechnung.

 

§ 3 Lieferung 

1.Die Ware wird auf Rechnung und Gefahr des Bestellers versandt. Warensendungen per Paketdienst versichern wir bis zu 500 € gegen die üblichen Transportgefahren, ausgenommen Lieferungen ins Ausland, durch Spediteure oder unsere eigenen Fahrzeuge und Abholungen. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Soweit wir nach dem Verpackungsgesetz verpflichtet sind, Verpackungen zurückzunehmen, trägt der Besteller die Kosten für den Rücktransport. 

2. Für unsere Leistungen vereinbarte Fristen und Termine gelten nur annähernd, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. 

3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Im Falle des Lieferverzuges steht Ihnen unter Ausschluss weiterer Ansprüche ein Rücktrittsrecht nur dann zu, wenn Sie uns eine angemessene Nachfrist gesetzt haben und wir die Leistung nicht innerhalb der gesetzten Frist bewirken. 

4. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei von uns nicht zu vertretenden Umständen höherer Gewalt, wie Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Energie- und Rohstoffmangel und Betriebsstörungen, wenn diese Hindernisse nachweislich die Fertigstellung oder Lieferung

des Liefergegenstandes verzögern. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.

5. Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, hat er bei Annahme der Ware vom Transportunternehmen die Beschädigung schriftlich bestätigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden, müssen uns innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt schriftlich gemeldet werden.

6. Im Falle einer freiwilligen Rücknahme mangelfreier Ware behalten wir uns das Recht vor, 15% des Warenwertes als Bearbeitungsaufwand zuzüglich uns entstandener Retouren-/Rücksendekosten zu berechnen bzw. mit der Kulanzgutschrift zu verrechnen. Die Rücklieferung von Ware hat nach vorheriger Absprache mit uns zu erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Rücknahme mangelfreier Ware wird durch diese Bestimmung nicht begründet.

 

§ 4 Gewährleistung 

1. Wir leisten für Mängel der Ware nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 

2. Ausgenommen von jeder Gewährleistung sind jedoch Schäden, die auf natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung, nicht autorisierte Nachbesserungsarbeiten oder Wartungstätigkeiten zurückgehen. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. 

3. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Die Mängelanzeige hat schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben. Die Beweis- last für die rechtzeitige Absendung trifft den Vertragspartner. Im kaufmännischen Verkehr gilt ergänzend § 377 HGB. 

4. Die Gewährleistungsfrist für Mängel an neuen Sachen beträgt 12 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen wird die Gewährleistung ausgeschlossen. 

Satz 1 gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend eine längere Haftung vorschreibt. 

Satz 1 gilt nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen des Mangels oder bei Nichteinhaltung einer Garantie.

 

 

§ 5 Haftung und Schadensersatzansprüche 

1. Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haften wir nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. 

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalspflichten), ist unsere Haftung für weitere Ansprüche auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt. 

3. Ansonsten haften wir außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn. 

4. Die vorgenannten Haftungsgrenzen gelten nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen. Ebenso gelten die vorgenannten Haftungsbeschränkungen nicht für unsere Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall der Verletzung einer Garantie durch uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

 

§ 6 Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht 

1. Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und zu bezahlen. 

2. Es bleibt uns vorbehalten, die Auftragsabwicklung gegen Teilvorauskasse oder totale Vorauskasse vorzunehmen. Gegebenenfalls erfolgt vorab eine entsprechende Information des Kunden. 

3. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a.. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass uns durch den Verzug keine oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. In jedem Falle dürfen wir den gesetzlichen Zinssatz verlangen. 

4. Aufrechnungsansprüche stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, von uns anerkannt sind oder auf unbestrittenen Mängeln beruhen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners wegen etwaiger Forderungen gegen uns ist ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt 

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller unserer Forderungen gegen den Besteller unser Eigentum. 

2. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsvorganges zu verarbeiten und zu veräußern. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt für uns, ohne dass uns hierdurch Verpflichtungen entstehen. 

3. Der Weiterverkauf der von uns gelieferten Ware oder der aus der Ware hergestellten Sache, darf nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. 

4. Der Besteller tritt seine aus der Veräußerung bzw. dem Einbau der gelieferten Sache entstehenden Forderungen sicherheitshalber an uns ab und hat uns auf Verlangen die Abtretung schriftlich zu bestätigen. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. 

5. Zur Offenlegung der Abtretung sind wir jederzeit berechtigt. Wir sind weiter berechtigt, vom Vertragspartner Auskunft darüber zu verlangen, welche Forderungen gegen welche Kunden von der Abtretung erfasst sind. 

6. Der Besteller ist zum Einziehen der uns abgetretenen Forderung ermächtigt, nicht aber zu Verfügungen anderer Art. Diese Ermächtigung ist jederzeit widerruflich. 

7. Vollstreckungsmaßnahmen in uns zustehenden Sachen und Rechte oder andere Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware hat uns der Besteller unverzüglich anzuzeigen. Der Vertragspartner haftet uns für entstandene Kosten. 

8. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Rückübertragung der darüber hinausgehenden Sicherheiten nach pflichtgemäßem Ermessen verpflichtet. 9. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der gelieferten Sachen mit anderen Gegenständen durch den Vertragspartner überträgt der Vertragspartner seinen Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Sache zu den verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Gegen- ständen zurzeit der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung jetzt auf uns.

 

§ 8 Gerichtsstand, Erfüllungsort 

1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der Vertragsbeziehung ist unser Bestriebssitz. 

2. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung ist unser Betriebssitz.

 

§ 9 Hinweise zum Datenschutz 

1. Es wird darauf hingewiesen, dass wir Daten aus dem Vertragsverhältnis zum Zwecke der Vertragserfüllung verarbeiten. Unsere ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Internetseite www.fgh-fuehrich.de. Auf Wunsch lassen wir Ihnen diese auch schriftlich zukommen.

 

§ 10 Anzuwendendes Recht, Sonstiges 

1. Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UNKaufrechts.

2. Schiedsvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. 

3. Sollten Einzelbestimmungen dieser Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.

 

Stand: November 2019